5 Dos im Arbeitsrecht
Besonders als Start-up-Gründer möchte man Fehler vermeiden, wenn es um die Beziehung zu den eigenen Mitarbeitern geht.
1. Alles beginnt mit einem Arbeitsvertrag!
2. Mitarbeiter-Benefits – wie binde ich Mitarbeiter an mein Unternehmen?
3. Zahlen und Fakten rund um das Thema Arbeitszeiten
4. Gleitzeit – Fluch oder Segen?
5. You’re fired!
1. Alles beginnt mit einem Arbeitsvertrag
Alles beginnt mit einem Arbeitsvertrag – doch dabei passieren schon die ersten Fehler, die sich einfach vermeiden lassen. Ein Arbeitsvertrag ist ein beidseitig verbindlicher Vertrag, weshalb sowohl auf der Seite des Arbeitnehmers als auch auf der des Arbeitgebers Rechte und Pflichten entstehen. Für Dienstverträge bestehen keine Formvorschriften, diverse Ausnahmen sind aber ausgeschlossen. Eine mündliche Vereinbarung über die Beschäftigung eines Mitarbeiters hat grundsätzlich die gleiche Rechtskraft wie eine schriftliche, doch aus Gründen der Beweiskraft ist natürlich die Niederschrift eines Mitarbeiterverhältnisses dringend zu empfehlen, um mögliche Streitpunkte von Beginn an abzusichern.
2. Mitarbeiter-Benefits
Vor allem große Konzerne, aber auch junge Start-ups setzen auf Mitarbeiter-Benefits, um als attraktiver Arbeitgeber angesehen zu werden und die eigenen Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden. Dafür reicht heutzutage ein attraktives Gehalt aber kaum noch aus, denn vor allem jungen Fachkräften stehen diverse Möglichkeiten am Arbeitsmarkt offen. Wenn man als Arbeitgeber aber flexible Arbeitszeiten, Home-Office oder kostenlose Verpflegung anbietet, gilt es zu beachten, dass den Mitarbeitern daraus ein vertraglicher Anspruch entsteht, wenn der Arbeitgeber nicht regelmäßig auf die Freiwilligkeit dieser Dienstleistungen hinweist.
3. Zahlen und Fakten rund um das Thema Arbeitszeiten
Ein vielfach diskutierter Punkt im Arbeitsalltag ist das Thema Arbeitszeiten – deswegen hier ein paar Zahlen und Fakten dazu: 2018 wurde die maximale Arbeitsdauer an einem Tag von bisher zehn auf zwölf Stunden erhöht. Wöchentlich darf ein Mitarbeiter dementsprechend maximal 60 Stunden arbeiten, allerdings ist zu beachten, dass der Viermonatsschnitt nur 48 Stunden pro Woche betragen darf. Außerdem sind höchstens 20 Überstunden in einer Dienstwoche erlaubt. Grundsätzlich sind die Arbeitszeiten vom Arbeitgeber aufzuzeichnen, es kann aber auch vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer diese selbst dokumentieren muss.
4. Gleitzeit – Fluch oder Segen?
Viele Arbeitnehmer sehen die Möglichkeit von Gleitzeit in einem Unternehmen heute als essenzielle Bedingung für den Antritt eines Dienstverhältnisses an. Jedoch bereitet genau dieses Thema den Arbeitgebern immer wieder Sorgen. Nicht nur wird es dadurch schwieriger, die Arbeit der Angestellten zu überprüfen, es gehen damit auch rechtliche Regelungen Hand in Hand. Gleitzeitvereinbarungen sind nämlich notwendig, damit keine Überstundennachforderungen entstehen. Solche Vereinbarungen müssen zwingend schriftlich abgeschlossen werden; demnach sind also mündliche Zusagen unwirksam.
5. You’re fired!
Kündigungen sind immer unangenehm – sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber –, deswegen sollten sie besser ohne weitere Komplikationen ablaufen. Doch diese lauern vor allem bei der Überbringung an die Angestellten. Mündlich oder persönlich überreichte Kündigungserklärungen sind wirksam ab Zugang an den Arbeitgeber; per Post übermittelte Entlassung hingegen, sobald sich der Empfänger Kenntnis davon verschaffen konnte. Empfehlenswert ist es aber, Kündigungen persönlich zu überbringen – sowohl aus rechtlicher als auch aus moralischer Sicht. Bei fristlosen Kündigungen lautet die Devise: Schnell handeln! Deren Wirksamkeit entfällt nämlich, wenn der Arbeitgeber nicht binnen zwei Wochen ab Kenntnisnahme des gravierenden Fehlverhaltens des Arbeitnehmers darauf reagiert.